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Höranlagen 

Möglichkeiten und Grenzen

technische Unterstützung für Hörbehinderte

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) schreibt seit 2004 die technische Unterstützung für Hörbehinderte in öffentlich zugänglichen Versammlungsräumen gesetzlich vor. Konkret bedeutet dies, dass bei Neubauten die Versammlungsräume mit einer Höranlage ausgestattet werden müssen. Für bestehende Räume gilt eine Nachrüstungspflicht. Nebst der Bereitstellung einer Höranlage wird auch deren einwandfreie Funktion verlangt.

die drei gä​ngigsten Technologien

Induktive Höranlagen

Hierbei wird das Audiosignal über ein elektromagnetisches Feld (Induktion) übertragen. Hörgeräte welche mit einer Empfangsspule ausgestattet sind, können das Audiosignal direkt empfangen. Obwohl diese Technologie eine leicht eingeschränkte Audioqualität bietet, ist sie aufgrund ihrer einfachen Nutzung und der tiefen Kostenintensität weit verbreitet. So findet sie nicht nur in Versammlungsstätten Anwendung, sondern auch an Ticketschaltern von Bahnen, Kinos, Theatern usw. oder bei Telefonapparaten für Hörbehinderte. Leider sind induktive Höranlagen stark anfällig auf Störeinflüsse durch metallische Elemente oder auch Störquellen wie naheliegende Bahnlinien, Transformatoren oder ähnliches und nicht selten wird eine Höranlage selbst zur Störungsquelle. 
 
Für induktive Höranlagen besteht eine internationale Norm (IEC 118-4), in der Schweiz als SN EN 60118-4 bekannt. Voraussetzung für die normgerechte Funktion einer induktiven Höranlage ist eine frühzeitige und fachgerechte Planung.
 
 
Infrarot Höranlagen

IR-Anlagen übertragen das Audiosignal über Licht im Infrarotbereich, welcher für das menschliche Auge nicht sichtbar ist. Für den Empfang des Audiosignals werden spezielle IR-Empfangsgeräte benötigt, welche das Signal entweder über einen Kopfhörer nutzbar machen oder über eine kleine, am Hals tragbare Induktionsschlaufe direkt auf das Hörgerät übertragen. IR-Anlagen sind weniger verbreitet als induktive Höranlagen, da sie im Verhältnis teurer ausfallen und in der Anwendung aufwändiger sind. Anders sieht es aus, wenn eine IR-Anlage kombiniert werden kann, beispielsweise mit einem Konferenzsystem oder einer Simultanübersetzungsanlage. Leider ist auch die IR-Technologie etwas störanfällig. Sie ist auf direkten Sichtkontakt des Empfängers zum Sender angewiesen oder der Raum muss über ausreichendes Reflexionsverhalten verfügen (helle Wände, Decke).
 
 
FM Höranlagen

Bei dieser Technologie wird das Audiosignal über Funk übertragen. Das Signal kann bei Hörgeräten, welche über einen HF Empfänger verfügen, direkt empfangen werden oder alternativ, wie bei einer Infrarotanlage über einen speziellen Empfänger. Dieser gibt das Audiosignal wiederum über einen Kopfhörer aus oder überträgt es, über eine am Hals tragbare Induktionsschlaufe, auf das Hörgerät. Diese Technologie ist zwar deutlich teurer als die anderen, dafür bietet sie eine gute Audioqualität und ist weniger anfällig für Störungen.

weitere Massnahmen ​zur Unterstützung

Weitere Massnahmen zur Unterstützung von Hörbehinderten in öffentlichen Versammlungsräumen sind beispielsweise die Optimierung der Raumakustik zur Verbesserung der Sprachverständlichkeitswerte (STI) oder die Abschirmung von Umgebungslärm aus angrenzenden Räumen usw., sowie die Installation einer gut abgestimmten Beschallungsanlage. Letztlich müssen alle Faktoren, inklusive einer Kostenanalyse, in die medientechnische Fachplanung einfliessen, um ein optimales Resultat für Nutzer und Betreiber zu erzielen.

Mediacon unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung von gesetzeskonformen Höranlagen und berät Sie bezüglich weiteren Massnahmen zur Unterstützung von Hörbehinderten. Für bestehende Räume bieten wir Messungen und Analysen zur Beurteilung von Raumakustik, Sprachverständlichkeit und der Übertragungsqualität bei Höranlagen.
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