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Allgemein
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I Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten – unter Vorbehalt allfälliger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen – für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Mediacon GmbH. Allfällige anderslautende Bedingungen der Vertragspartner haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Mediacon GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. 2. Die nachfolgenden Bestimmungen kommen nur, aber immer dann zur Anwendung, wenn entsprechende Leistungen in Einzelverträgen bestellt und vereinbart werden. Ohne solche besondere Vereinbarung begründen die Bestimmungen keine Verpflichtung der Mediacon GmbH zur Erbringung von entsprechenden Leistungen. II Salvatorische Klausel Sollten einzelne in den vorliegenden AGB enthaltene Bestimmungen unwirksam werden oder für ungültig erklärt werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. III Zustandekommen des Vertragsverhältnisses Telefonische, mündliche, schriftliche, per E-Mail oder mittels anderer elektronischer Hilfsmittel erteilte Bestellungen sind für die Kundin/den Kunden verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Mediacon GmbH die Bestellung bestätigt, den Vertrag ganz oder teilweise erfüllt oder Rechnung gestellt hat. |
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Planungsleistungen und Installationen
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I Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen
1. Die Mediacon GmbH stellt ihre Leistungen nach den entsprechenden Vereinbarungen in den Einzelverträgen in Rechnung. Bei umfangreicheren Projekten werden in der Regel entsprechend dem Stand der Arbeiten mehrere Teilrechnungen gestellt. 2. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% p.a. erhoben. Zusätzlich fallen ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in der Höhe von CHF 50.00 an. 4. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsbedingungen und entsprechender Mahnung ist die Mediacon GmbH nicht verpflichtet, ihre Leistungen weiterhin zu erbringen. Sie ist namentlich berechtigt, nach vorgängiger schriftlicher Mitteilung die Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen zu unterbrechen. 5. Erfolgt innert 30 Tagen seit der Einstellung der Arbeiten gemäss Ziff. 4. hiervor keine namhafte Zahlung durch die Kundin/den Kunden, so ist die Mediacon GmbH berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses erbrachten Lieferungen und Leistungen, sowie die bis dahin getätigten Bestellungen gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Die Kundin/der Kunde ist nach der Vertragsauflösung weder berechtigt, die Rücknahme bereits gelieferter Waren oder den Rückbau von getätigten Installationen zu verlangen noch kann sie/er die Fertigstellung der angefangenen Arbeiten verlangen. II Spesen und Entschädigungen 1. Die Mediacon GmbH verrechnet Spesen und Aufwendungen grundsätzlich nach Aufwand. Dies beinhaltet Reise-, Fahr- und Verpflegungsspesen, Unterbringungskosten, administrative Aufwendungen wie namentlich Telefonspesen, Druckkosten, photomechanische Reproduktionen, Kosten für bautechnische Unterlagen und Normenwerke, Versandspesen, sowie alle weiteren Aufwendungen, die mit der Vertragserfüllung in Zusammenhang stehen. 2. Die Mediacon GmbH verrechnet ihre personellen Leistungen, Zusatzleistungen, sowie die Entschädigung für den Einsatz von eigenen Ressourcen zu den in ihren aktuellen Tarifbestimmungen festgelegten Tarifen. III. Gewährleistung 1. Die Kundin/der Kunde prüft die von der Mediacon GmbH erstellten Installationen nach der Ablieferung und zeigt ihr allfällige Mängel umgehend schriftlich an. 2. Bei allfälligen Mängeln steht der Mediacon GmbH das Recht auf Nachbesserung zu, bevor die Kundin/der Kunde allfällige Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. IV Haftung 1. DieKundin/der Kunde ist verpflichtet, die Mediacon GmbH, deren Mitarbeitenden, sowie durch die Mediacon GmbH beigezogene Dritte gegenüber allfälligen Ansprüchen und Klagen Dritter, welche von der Kundin/vom Kunden zu verantworten sind, vollumfänglich schadlos zu halten (einschliesslich allfälliger Gerichts und Anwaltskosten). 2. Die Mediacon GmbH haftet nur für Schäden, welche durch sie bzw. ihre Mitarbeitenden verschuldet wurden. 3. Die Mediacon GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden oder daraus resultierende Kapitalschäden, bei Terminverzögerungen, verursacht durch höhere Gewalt, Lieferverzug bei Herstellern, Lieferanten, Transport- und Speditionsunternehmen oder für Schäden, welche von beigezogenen Dritten (z.B. Subunternehmern) verursacht werden. 4. Die Kundin/der Kunde ist vollumfänglich und alleinig verantwortlich für bauseits gelieferte Waren und Leistungen, ergänzende Arbeiten und Installationen durch Dritte (z.B. mit dem Projekt im Zusammenhang stehende Starkstrominstallationen, Lüftungssysteme usw.). Sie/er ist verantwortlich für die Auswahl der Drittunternehmen, Arbeitsmethoden, für die Einhaltung von Terminen und der geforderten Qualitätsansprüche, sowie der Bau- und Betriebssicherheit. Die Mediacon GmbH haftet nicht für Verzögerungen und Schäden welche durch die Kundin/den Kunden oder von ihr/ihm beigezogene Dritte verursacht werden. V Zutrittsrecht 1. Die Mitarbeitenden der Mediacon GmbH und von ihr beigezogene Dritte, haben während der gesamten Dauer der Ausführung ein uneingeschränktes Zutrittsrecht zum Objekt. Ist das Objekt aus baulichen oder sicherheitstechnischen Gründen zu bestimmten Zeiten nicht zugänglich, ist die Mediacon GmbH rechtzeitig zu informieren. 2. Nach Beendigung der Arbeiten hat die Mediacon GmbH das Recht, das Objekt nach Voranmeldung zu Promotionszwecken mit Interessenten und Kundinnen/Kunden kostenfrei zu besichtigen und ohne Kostenfolge Fotografien oder Videoaufnahmen des Objekts zu erstellen und diese zu Marketingzwecken zu nutzen. |
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Warenlieferungen
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I Verpackung, Lieferung und Lieferfristen
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr der Kundin/des Kunden. Jegliche Haftung für die Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. Die Ware ist von der Kundin/vom Kunden unmittelbar nach der Annahme zu prüfen. Allfällige Schäden an der Verpackung sowie allfällige Transportschäden hat die Kundin/der Kunde bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und der Mediacon GmbH unverzüglich anzuzeigen. 2. Sämtliche Liefer- und Transportkosten sind von der Kundin/vom Kunden zu tragen. Neben den regulären Versandkosten wird ein Verpackungskostenanteil in Form einer Pauschale, in Abhängigkeit von Grösse und Gewicht der Lieferung, in Rechnung gestellt. Sonderverpackungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mediacon GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit die Versandbedingungen zu ändern bzw. den gegebenen Umständen anzupassen. 3. DieKundin/der Kunde akzeptiert Teillieferungen, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist. 4. Die Mediacon GmbH kann nicht für Lieferverzögerungen, verursacht durch höhere Gewalt, Lieferverzug bei Herstellern, Lieferanten, Transport- und Speditionsunternehmen oder anderen an der Lieferung beteiligten Dritten haftbar gemacht werden. Es besteht kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag aufgrund von Lieferverzögerungen. Jegliche Haftung für Schäden aller Art, direkte oder indirekte Folgeschäden oder daraus resultierende Kapitalschäden aufgrund von Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen. II Gewährleistung und Warenrücknahme 1. Die Mediacon GmbH kann nicht für Abweichungen der gelieferten Produkte gegenüber den Angaben in Hersteller- und/oder Lieferantenkatalogen oder auf Websites der Hersteller und Lieferanten, für Modelländerungen oder andere unvorhergesehene Änderungen an Produkten haftbar gemacht werden. 2. Beanstandungen wegen falsch gelieferter, unvollständiger oder mangelhafter Ware müssen sofort, spätestens 7 Tage nach Annahme der Ware, der Mediacon GmbH schriftlich angezeigt werden. 3. Beanstandete Ware ist der Mediacon GmbH auf deren Verlangen zuzustellen. Die Versandkosten trägt die Kundin/der Kunde. Die beanstandete Ware muss in unbenutztem Zustand, vollständig und in unbeschädigter Originalverpackung zugestellt werden. Andernfalls ist die Mediacon GmbH berechtigt, die Annahme zu verweigern. Rücksendungen ohne vorgängige Rücksprache mit der Mediacon GmbH müssen nicht entgegengenommen werden. 4. Garantieleistungen sind herstellerabhängig und sind den entsprechenden Garantieunterlagen zu entnehmen. Besteht eine Herstellergarantie, sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der Mediacon GmbH ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind zudem Verbrauchs- und Verschleissartikel, sowie Zubehör und Ersatzteile. 5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die natürliche Abnutzung oder Schäden, die aufgrund fehlerhafter Handhabung der Ware entstanden sind. Ebenso entfällt die Gewährleistung, wenn die Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder falsch ausgeführt werden, Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder wenn das Produkt durch die Kundin/den Kunden oder Dritte verändert wird. 6. Bei Sonderanfertigungen und Bestellungen von Waren, welche eigens auf Wunsch der Kundin/des Kunden gefertigt worden sind, ist eine Rücknahme ausgeschlossen. 7. Jegliche Haftung für Schäden aller Art, direkte oder indirekte Folgeschäden oder daraus resultierende Kapitalschäden aufgrund mangelhafter oder fehlender Ware ist ausgeschlossen. III Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht 1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschliesslich aller Nebenforderungen aus der Geschäftsbeziehung der Kundin/des Kunden mit der Mediacon GmbH, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Mediacon GmbH. Die Mediacon GmbH behält sich zudem das Recht vor, bei Ausbleiben der Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. 2. Eine Veräusserung, Verpfändung oder Übereignung vorbehaltener Ware ist untersagt. Wird Vorbehaltsware, deren Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt wurde, durch die Kundin/den Kunden entgegen dieser Vereinbarung veräussert, verpfändet oder anderweitig übereignet, wird die ausstehende (Rest-)Forderungen inklusive aller Nebenforderungen umgehend und in vollem Umfang zur Zahlung fällig. IV Preise und Zahlungsbedingungen 1. Preis- und Modelländerungen durch Hersteller und Lieferanten, sowie Preisänderungen aufgrund von Kursschwankungen oder Änderungen von Fracht- oder Zollgebühren sowie Versandkosten bleiben jederzeit vorbehalten. 2. Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Abholung bzw. Lieferung der Ware zu bezahlen. Beim Kreditkauf, gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Mediacon GmbH behält sich das Recht vor, nach Verzugseintritt einen Verzugszins von 5% p.a. zuzüglich Mahngebühren in der Höhe von CHF 50.00 zu belasten. 3. Die Mediacon GmbH behält sich das Recht vor, eine Anzahlung oder andere Sicherheiten zu verlangen oder die Ware ausschliesslich gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern. 4. Kommt die Kundin/der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Kundin/des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschliesslich aller Nebenforderungen, sofort zur Zahlung fällig. Die Mediacon GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen auszuführen. Ferner ist die Mediacon GmbH berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren wieder in Besitz zu nehmen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. |
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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1. Die Vertragsbeziehung zwischen der Mediacon GmbH und der Kundin/dem Kunden untersteht schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
2. Gerichtsstand ist Burgdorf. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Stand 01.01.2019 |
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weitere Informationen
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